Wildcampen oder Lagern in Deutschland was ist erlaubt

Das Wildcampen ist in Deutschland grundsätzlich verboten, doch es gibt einige Alternativen.

Anders als in nordischen Ländern wie Norwegen oder Schweden gibt es in Deutschland kein Jedermannsrecht. Viel mehr gilt in Deutschland, dass das Wildcampen grundsätzlich verboten ist. Darunter zählt zum einen, dass nicht mit einem Wohnmobil oder einem Camper einfach auf einer Wiese oder einem Waldweg übernachtet werden darf. Gleichzeitig ist es auch verboten ein Zelt im Wald oder an einem See aufzuschlagen, sofern diese nicht explizit als Campingplatz gekennzeichnet sind. Bei Verstößen werden teilweise erhebliche Strafen von 10 bis mehrere tausend Euro pro Tag der Übernachtung fällig.

Das bloße Lagern um zum Beispiel eine kurze Rast einzulegen ist dabei jedoch nicht verboten. Auch ist in vielen Bundesländern das Biwakieren erlaubt, solange es in einer Notsituation geschieht. Teilweise darf dabei auch ein Tarp also eine Plane verwendet werden.

Die Rechtslage

Wie bei vielen anderen Themen auch, ist die Rechtslage in Deutschland nicht ganz eindeutig und unterscheidet sich teilweise auch von Bundesland zu Bundesland. Die Bestimmungen gehen dabei bereits beim Betreten bzw. dem Befahren mit dem Fahrrad los. Im Bundes Naturschutzgesetzt von 2009 steht in Kapitel 7 "Erholung in Natur und Landschaft" unter Paragraph 59 "Betreten der freien Landschaft" folgendes:

(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken.

Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass das Übernachten in Nationalparks und Naturschutzgebieten grundsätzlich untersagt ist. In Bayern drohen bei Missachtung laut Bußgeldkatalog Strafen bis zu 500 Euro.

Baden-Württemberg

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Bayern

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Berlin

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Brandenburg

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Bremen

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Hamburg

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Hessen

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Mecklenburg-Vorpommern

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Niedersachsen

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Nordrhein-Westfalen

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Rheinland-Pfalz

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Saarland

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Sachsen

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Sachsen-Anhalt

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Schleswig-Holstein

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Thüringen

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Was sollte unbedingt beachtet werden

Kein Feuer machen:

Auch wenn ein Lagerfeuer für viele zum Camping dazu gehört, darf es nur an Stellen gemacht werden an denen es ausdrücklich erlaubt ist. Diese bieten meist auch einen zusätzlichen Schutz, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Zusätzlich sollten sich vor dem Entzünden auch noch einmal über mögliche Waldbrandgefahren informiert werden. Die Waldbrandstufe ist besonders in trockenen Monaten sehr hoch.

Ruhig sein:

Wiesen und Wälder sind der Lebensraum von vielen Wildtieren und Insekten. Durch Lärm werden diese gestört.

Keine Spuren hinterlassen:

Müll egal ob Plastik, Metall, Bio etc. muss immer wieder mitgenommen werden. Auch dürfen keine Pflanzen abgerissen oder abgebrochen werden.

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete zählen neben Nationalparks zu den sehr streng geschützten Flächen in Deutschland. In diesen gelten strengere Regeln in Bezug auf Übernachtung und Verhalten.

Das Bundesamt für Naturschutz stellt auf seiner Webseite "Naturschutzgebiete" und auf der interaktiven Karte "Schutzgebiete in Deutschland" weitere Informationen bereit. Diese sollten vor dem Antritt der Reise noch einmal angeschaut werden.