Freiheit in der Natur Dank Jedermannsrecht in Schweden
Das Jedermannsrecht ermöglicht den weitestgehend uneingeschränkten Aufenthalt in der Natur. Trotzdem sollten ein paar Grundregeln beachtet und eingehalten werden.

Das Jedermannsrecht (auf schwedisch "allemansrätt") ermöglicht den weitestgehend uneingeschränkten Aufenthalt in der Natur. Jedoch gibt es dies nicht in schriftlicher Form. Viel mehr handelt es sich um uralte Regeln für die in den 1940er Jahren der Begriff "allemansrätt" in Gebrauch kam. Im Jahr 1994 wurde ein Satz in das schwedische Grundgesetz in Kapitel 2 § 15 aufgenommen, der jeder Person den Freien Zugang zur Natur zusichert.
Auf schwedisch:
| Alla ska ha tillgång till naturen enligt allemansrätten oberoende av vad som föreskrivits ovan.
Dies heißt übersetzt so viel wie:
| Unbeachtet dessen, was oben vorgeschrieben wird, ist allen der Zugang zur Natur gemäß gemeinem Recht zuzusichern.
Quelle: Verfassungen des Königreiches Schweden auf verfassungen.eu
Grundregeln und Verhaltensweisen
Hausfrieden respektieren
Beachte den Hausfrieden (Hemfridszonen). Dabei sollten Anwohner nicht gestört oder belästigt werden. Daher ist das übernachten in Sichtweite von Häusern verboten. Zusätzlich sollten bestellte Äcker und mit "privat" gekennzeichnete Grundstücke nicht ohne Erlaubnis betreten werden.
Zelten in der Natur
Beim Zelten darf die Natur nicht beschädigt werden. Zusätzlich zur Wahrung des Hausfrieden sollte Abstand zu historischen Stätten und von Straßen gehalten werden.
Müll entsorgen
Der Müll sollte eingesammelt und nicht in der Natur zurück gelassen werden. An Shelter- oder Rastplätzen gibt es teilweise Mülleimer. Ist dies nicht der Fall, muss der Müll wieder mitgenommen und an geeigneter Stelle entsorgt werden.
Nationalparks und Naturschutzgebieten
In Nationalparks und Naturschutzgebieten darf nicht übernachtet werden. Meist wird auf das Betreten durch Hinweisschilder hingewiesen. Die Lage von Naturschutzgebieten kann auch der Karte Naturkartan entnommen werden. Beim Befahren mit dem Fahrrad kann es teilweise auch Einschränkungen geben.
Offenes Feuer machen
Ein Lagerfeuer darf nicht an sehr trockenen Orten und bei besonders langen Trockenperioden gemacht werden. Auch das entfachen eines Feuers auf Felsen ist verboten. Durch die enorme Hitze kann es zu Rissen im Gestein kommen und der Fels durch Wasser und Frost weiter zerstört werden.
Gang zur Toilette
Direkt in der Natur stehen nur sehr selten Toilette zur Verfügung. Hier kann teilweise auf Shelter- oder Rastplätze ausgewichen werden. Sind diese nicht erreichbar, sollte die Notdurft nicht in der Nähe von Gewässern, Nutztieren, Gebäuden und privaten Grundstücken entrichtet werden. Es bietet sich an ein kleines Loch auszuheben und dies anschließend wieder zu verschließen. Es gibt auch spezielles Klopapier welches schneller zergeht.
Wege und Pfade beachten
Nach Möglichkeit sollten nur ausgewiesene Wege und Pfade benutzt werden. Besonders mit dem Fahrrad, da hier der Boden stärker beschädigt werden könnte.
Tore schließen
Auch weit ab von Städten kann es Zäune und Tore geben. So lange diese nicht als privat gekennzeichnet sind und nicht beschädigt werden, kann das Land dahinter betreten werden. Die Tore müssen jedoch immer wieder geschlossen werden, da sie teilweise Weidetiere davon abhalten ihr Gebiet zu verlassen.
Früchte und Pilze sammeln
Früchte wie zum Beispiel Wildbeeren, Pilze und Blumen dürfen für den Eigenverzehr gesammelt und gepflückt werden. Zu beachten ist jedoch, die Pflanzen dabei nicht zu beschädigen. Auch gibt es einige Pflanzen die unter Naturschutz stehen, welche dies sind lässt sich beim schwedischen Amt für Naturschutz in Erfahrung bringen.
Tiere berücksichtigen
Im Frühsommer sollte besondere Rücksicht in der Natur genommen werden, da in dieser Zeit zum Beispiel viele Vögel schlüpfen.
Hunde anleinen
Eine Leinenpflicht besteht in der Zeit vom 1. März bis zum 20. August. In dieser Zeit sollten auch keine Felder mit Jungtieren betreten werden. Doch auch außerhalb dieser Zeit sollte der Hund immer im Blick bleiben. Hundekot ist immer zu entfernen und entsprechend zu entsorgen.
Autos in der Natur
Mit motorisierten Fahrzeugen dürfen Waldwege und unbefestigte Wege nicht befahren werden, außer es liegt eine ausdrückliche Genehmigung zum Beispiel für Forstfahrzeuge vor. Existiert kein Parkplatz muss das Fahrzeug immer ordnungsgemäß und so abgestellt werden, dass der Boden und die Natur nicht beschädigt wird. Auch darf nicht ohne Genehmigung auf privaten Grundstücken geparkt werden.