Führerscheinklasse B bis 4,25 Tonnen nur mit Einschränkungen?

Der erste Entwurf zur 4. Anpassung der EU Führerscheinrichtlinie ist erschienen. Wird es die Anhebung von 3,5t auf 4,25t für Klasse B nur mit Einschränkungen geben?

Die Arbeiten für die vierte Aktualisierung der EU Führerscheinrichtlinie reichen bis 2021 zurück. In diesem Prozess konnten die in der EU lebenden Menschen ihre Wünsche und Anforderungen unverbindlich über die Webseite zur Initiative "Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie" einreichen. Unter diesen Einreichungen sind auch viele Kommentare und Forderungen zur Anhebung der Gewichtsgrenze für die Führerscheinklasse B. Im Artikel "Führerscheinklasse B bis 4,25 Tonnen noch 2023?" haben wir bereits darüber berichtet, dass die vierte Aktualisierung der EU Führerscheinrichtlinie wohl noch 2023 Jahr kommen wird.

In den ersten Runden zur Einreichung von Kommentaren und Wünschen sind dieser Forderung verschiedene Autoverbänden und einzelnen Personen aus den EU-Mitgliedsstaaten nachgekommen. Der Wunsch im Bereich Wohnmobil ist dabei die Anhebung der Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen. Begründet wurde dies oft damit, dass die Autos aufgrund der Verbesserung von Sicherheit schwerer geworden sind und auch zukünftig wegen alternativen Antriebstechniken wohl schwerer werden. Aktuell ist es für eine Familie mit zwei Erwachsenen und Kindern schwer die Grenze von 3,5 Tonnen einzuhalten, weil viele neuere Wohnmobile nur noch eine Zuladung von 500 kg oder weniger haben.

Diesen Wünschen scheint die Kommission aktuell zwar nachzukommen, dies jedoch nur in einer eingeschränkten Form. So sieht der aktuelle Entwurf vor, dass die Anhebung nur für Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken auf 4,25 Tonnen erfolgen soll.

Wörtlich heißt es in dem Vorschlag für die Richtlinie COM(2023)127 in Artikel 9, Punkt 2 im Abschnitt h.

two years after a driving licence, granted for category B, was issued for the first time it shall be valid for driving the alternatively fuelled vehicles referred to in Article 2 of Council Directive 96/53/EC13 with a maximum authorised mass above 3 500 kg but not exceeding 4 250 kg without a trailer.

Aktuell wird im Zeitraum vom 1. März bis 29. April 2023 um Rückmeldung gebeten. Mehr Informationen dazu können auf Webseite zur Initiative "Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie" in Erfahrung gebracht werden. Es gibt bereits erste Kommentare, die die Begrenzung auf Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken für nicht gerechtfertigt halten. Es bleibt also abzuwarten, ob anhand der Kommentare die Richtlinie noch einmal angepasst wird.

Verwandte Artikel