Führerscheinklasse B bis 4,25 Tonnen auch für Wohnmobile

Lange wurde darüber diskutiert, aber nun scheint eine weitere Hürde geschafft. Die Führerscheinklasse B wird zukünftig wohl auch für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4.25 Tonnen gelten.

Wir hatten im März 2023 im Artikel "Führerscheinklasse B bis 4,25 Tonnen nur mit Einschränkungen?" darüber berichtet, dass ein weiterer Schritt zur Überarbeitung der EU Führerscheinrichtlinie geschafft wurde. Damals galten die Anhebung der Grenze von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht jedoch nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie zum Beispiel Strom oder Wasserstoff, jedoch nicht für Bestandsfahrzeuge. Dazu gab es viel Kritik, auf welche nun eingegangen wurde.

In der Pressemitteilung Verbesserung der EU-Führerscheinvorschriften für mehr Verkehrssicherheit vom 28.2.2024 wird berichtet, dass der Entwurf zur Anpassung der EU Führerscheinrichtlinie mit 339 Ja-Stimmen, 240 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen vom Parlament in erster Lesung angenommen wurde.

Was ändert sich für Wohnmobile

Der aktuelle Beschluss sieht vor, dass mit der Führerscheinklasse B nun auch bestimmte Fahrzeuge mit bis zu 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefahren werden dürfen. Siehe hier zu Angenommene Texte "Führerscheine" vom 28. Februar 2024. In diesem heißt es.

Abänderung 83 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 9 – Absatz 2 – Buchstabe h a (neu)

ha) für die Klasse B ausgestellte Führerscheine gelten zwei Jahre nach ihrer erstmaligen Ausstellung für Krankenwagen im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11a] und für andere Sonderfahrzeuge sowie Wohnmobile im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11b] dieser Richtlinie, sofern diese Fahrzeuge 4 250 kg nicht überschreiten

Weiterhin wird als Wohnmobil folgendes definiert

Abänderung 40 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 11 b (neu)

11b. „Wohnmobil“ gemäß „Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen“, „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ in Anhang I Teil A Nummer 5.1 der Verordnung (EU) 2018/858 ein Fahrzeug der Klasse M mit einem Wohnbereich, der Sitzgelegenheiten und einen Tisch, getrennte oder durch Umstellung von Sitzen geschaffene Schlafgelegenheiten, Kochgelegenheiten und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen umfasst, die alle im Wohnbereich fest anzubringen sind

Wie geht es weiter?

Nach aktuellem Stand soll es mit der Entscheidung nach den Europawahlen, die vom 6. bis 9. Juni 2024 stattfinden, weitergehen. Ob es dann gleich beschlossen wird und wie lange es dann noch dauert, bis die Führerscheinrichtlinie umgesetzt wurde ist aktuell noch ungewiss.

Verwandte Artikel